Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe

    Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen die hiervon bedroht sind. Die Gesundheitsämter geben Auskunft bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten

    Beschreibung

    Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die z.B. von einer psychischen Erkrankung bzw. Sucht, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und Rat zu finden.

    Die Gesundheitsämter können Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen vor Ort oder in Ihrer Nähe unterstützen. Das Beratungsangebot der Gesundheitsämter richtet sich dabei gleichermaßen an unmittelbar Betroffene als auch an Personen, die noch nicht an einer chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung leiden aber möglicherweise hiervon bedroht sind. Das konkrete Hilfsangebot kann daher sowohl vorsorgender, begleitender oder nachsorgender Art sein.

    Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Verwandte Themen".

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Amberg-Sulzbach (LRA AS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgraben 3

    92224 Amberg

    Postfachadresse

    Postfach 1754

    92207 Amberg

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    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@amberg-sulzbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25775964391Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25775964391Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 23.01.2024

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