Präventive Aufklärung über Suchtproblematik Durchführung

    Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme

    Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

    Beschreibung

    Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das sind wichtige Ziele von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, illegaler Drogen oder Medikamenten sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteile der Suchtprävention. Die Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zugleich werden die gesellschaftlichen Bedingungen dafür geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Alkohol- oder Tabakkonsum, vermieden werden.

    Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich sowohl an die Allgemeinbevölkerung, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.

    Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.

    Umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die von immer mehr Suchtberatungsstellen in Bayern genutzte trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

     

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

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    Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

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    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (LGL)

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    E-Mail: zpg@lgl.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1767872751514Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Suchtpräventive Angebote werden vom zuständigen Gesundheitsamt vor Ort kostenlos angeboten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    • Sinnesparcours
      Sinnesparcours "mit allen Sinnen" zum Buchen oder Ausleihen (Sinnesparcours)
    • Fest geplant?! - Wegweiser durch den Vorschriftendschungel (HaLT-Mappe)
      HaLT ist ein Alkohol-Suchtpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche nach stationär behandelter Alkoholvergiftung mit dem sogenannten „Brückengespräch“ noch im Krankenhaus angesprochen. Elterngespräche werden angeboten. Ein erlebnispädagogisches Gruppenangebot (1 ½ Tage) kann geplant werden. Für den Landkreis wurde für Vereine zur Planung von Festen in der Praxis unter Berücksichtigung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes die Mappe „Fest geplant?!“ erstellt. Diese Mappe stellt einen Wegweiser durch den Vorschriftendschungel der Jugendschutzgesetze mit vielen weiteren wichtigen Informationen dar. Allgemeine Information finden Sie unter http://halt-projekt.de. Durchgeführt von: Gemeinsame Kooperation von Caritas-Jugendsuchtberatung, Landratsamt (Amt für Jugend und Familie, Gesundheitsamt), Kreisjugendring in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kliniken.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.11.2023

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 13.10.2022

    Stichwörter

    Drogen, Prävention, Sucht

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English