Gesundheitsförderung; Maßnahmen und Projekte
Über Ihr Gesundheitsamt erhalten Sie Informationen über gesundheitsförderliche Lebensweisen und Lebensbedingungen.
Beschreibung
In jedem Lebensalter ist es möglich, die Gesundheit mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Neben allgemeinen Informationen gibt es verschiedene Angebote für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, sowie zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, etwa in Kindergärten und Schulen. Das Gesundheitsamt vor Ort informiert über diese Themen und Angebote in der Region.
Zahlreiche Projektberichte aus allen Regierungsbezirken werden im Netzwerk Prävention des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung vorgestellt.
Die Initiative Gesund.Leben.Bayern. des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt zudem Präventionsprojekte mit Modellcharakter. Beispielhafte, erfolgreiche Projekte aus den Themenbereichen „Gesund aufwachsen“, „Betriebliche Präventionskultur“, „Gesund älter werden“ und „Gesundheitliche Chancengleichheit“ sind zudem im Bayerischen Präventionsplan aufgeführt. Der Masterplan Prävention wird ab Mitte 2025 Vorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbewusstsein weiter stärken. Neben den häufigsten körperlichen und psychischen Erkrankungen geht es unter anderem auch um die Suchtprävention, die Prävention von Infektionen sowie den Umgang mit klimawandelbedingten Gesundheitsgefahren.
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Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn - SG 34 - Gesundheit (LRA PAN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5228988801503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024