Gesundheitsförderung; Maßnahmen und Projekte
Über Ihr Gesundheitsamt erhalten Sie Informationen über gesundheitsförderliche Lebensweisen und Lebensbedingungen.
Beschreibung
In jedem Lebensalter ist es möglich, die Gesundheit mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Neben allgemeinen Informationen gibt es verschiedene Angebote für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, sowie zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, etwa in Kindergärten und Schulen. Das Gesundheitsamt vor Ort informiert über diese Themen und Angebote in der Region.
Zahlreiche Projektberichte aus allen Regierungsbezirken werden im Netzwerk Prävention des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung vorgestellt.
Die Initiative Gesund.Leben.Bayern. des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt zudem Präventionsprojekte mit Modellcharakter. Beispielhafte, erfolgreiche Projekte aus den Themenbereichen „Gesund aufwachsen“, „Betriebliche Präventionskultur“, „Gesund älter werden“ und „Gesundheitliche Chancengleichheit“ sind zudem im Bayerischen Präventionsplan aufgeführt. Der Masterplan Prävention wird ab Mitte 2025 Vorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbewusstsein weiter stärken. Neben den häufigsten körperlichen und psychischen Erkrankungen geht es unter anderem auch um die Suchtprävention, die Prävention von Infektionen sowie den Umgang mit klimawandelbedingten Gesundheitsgefahren.
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 62 - Staatliches Gesundheitsamt (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5604141153414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-6002
Fax: +49 8031 392-9060
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024