Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen
Beschreibung
Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwiegend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchgeführt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.
Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Forchheim - FB 22 Amt für Soziale Angelegenheiten (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Poststelle@lra-fo.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/698409922744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-1448
Landratsamt Forchheim - FB 35 Gesundheitsamt (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/017187685745Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-1448
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Aufklärung, Information, Prävention
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.04.2024
Stichwörter
Psychisch Behinderte, Psychisch Kranke