Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen
Beschreibung
Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwiegend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchgeführt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.
Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.
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Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Aufklärung, Information, Prävention
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.04.2024
Stichwörter
Psychisch Behinderte, Psychisch Kranke