Infektionskrankheiten; Beratung
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - SG 50 - Gesundheitswesen (Standort 1) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: gesundheitswesen@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/880747929643Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1306
Landratsamt Eichstätt - SG 50 - Gesundheitswesen (Standort 2) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Kontakt
E-Mail: gesundheitswesen@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/880747929643Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 13.12.2023