Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Tiefbauamt (SG 41) (Standort 1) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberwerrner Straße 22
97464 Niederwerrn
Kontakt
E-Mail: tiefbau@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4832175957339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 40011
Fax: +49 9721 40011
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Tiefbauamt (SG 41) (Standort 2) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: tiefbau@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4832175957339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Gemeinde Euerbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
97502 Euerbach
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@euerbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81441891550Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81441891550Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9726 9155-0
Fax: +49 9726 9155-500
Internet
Staatliches Bauamt Schweinfurt (StBA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 4220
97410 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbasw.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53110506130Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 203-0
Fax: +49 9721 203-402
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Tiefbauamt (SG 41) (Standort 3) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schallfelder Straße 44
97447 Gerolzhofen
Kontakt
E-Mail: tiefbau@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4832175957339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9382 273
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen