Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Roth (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91152 Roth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00775789429Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775789429Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-0
Fax: +49 9171 81-1328
Internet
Markt Wendelstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schwabacher Straße 8
90530 Wendelstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
nach Vereinbarung 1. Samstag im Monat Bürgerbüro: 9:00-12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@wendelstein.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05996458764Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05996458764Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9129 401-0
Fax: +49 9129 401-206
Internet
Staatliches Bauamt Nürnberg (StBA N)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 47 57
90025 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stban.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00777189127Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 24294-0
Fax: +49 911 24294-699
Internet
Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBA ER)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3529
91023 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbaer.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42999349140Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42999349140Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6259-100
Fax: +49 9131 6259-377
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen