Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land - SG 54 - Tiefbauamt (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/362079293686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Gemeinde Schwaig b.Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaig.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24330013716Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24330013716Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 50099-0
Fax: +49 911 50099-55
Internet
Staatliches Bauamt Nürnberg (StBA N)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 47 57
90025 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stban.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00777189127Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 24294-0
Fax: +49 911 24294-699
Internet
Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBA ER)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3529
91023 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbaer.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42999349140Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42999349140Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6259-100
Fax: +49 9131 6259-377
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen