Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Schwarzenbach a.d.Saale

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 4

    95126 Schwarzenbach a.d.Saale

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    95120 Schwarzenbach a.d.Saale

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr


    Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@schwarzenbach-saale.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50886666479Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50886666479Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9284 933-0

    Fax: +49 9284 933-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Hof - Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten


    Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich

    Kontakt

    E-Mail: verkehrswesen@landkreis-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/498181868870Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-0

    Fax: +49 9281 58-340

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Bayreuth (StBA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstr. 2

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 11 01 63

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbabt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75888241139Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 606-05

    Fax: +49 921 606-3810

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English