Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Tiefbau und Kreisbauhof (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: tiefbau@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7321316938514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

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    Englisch

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    Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Um unnötige Wartezeiten für unsere Bürger zu vermeiden bzw. zu verkürzen, erledigen wir zeitintensive Anliegen für Sie im Rathaus in Falkenstein außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

    Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 09462/9422-0. Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Services!

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-falkenstein.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23329670790Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23329670790Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9462 9422-0

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    Staatliches Bauamt Regensburg (StBA R)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bajuwarenstraße 2d

    93053 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 101041

    93010 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbar.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91999356138Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91999356138Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 69856-01

    Fax: +49 941 69856-1999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English