Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rottal-Inn - SG 63 - Verkehrswesen (LRA PAN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestr. 18

    84347 Pfarrkirchen

    Postanschrift

    Ringstraße 4

    84347 Pfarrkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5379988794503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 20-800

    Fax: +49 8561 20-820

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Ering

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Sporrer-Str. 7

    94140 Ering

    Postanschrift

    Paul-Sporrer-Str. 7

    94140 Ering

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ering-inn.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22663008789Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22663008789Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8573 9609-0

    Fax: +49 8573 9609-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Passau (StBA PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schanzl 2

    94032 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 2472

    94014 Passau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbapa.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58443802138Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5017-01

    Fax: +49 851 5017-1099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.05.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English