Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lusenstr. 2
94568 Sankt Oswald
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@sankt-oswald-riedlhuette.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51885609707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8552 9611-0
Fax: +49 8552 9611-11
Internet
Landratsamt Freyung-Grafenau - Kreiseigener Tiefbau (Tiefbauverwaltung und Bauhof) (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 11
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbauamt@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/144399100978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-2200
Fax: +49 8551 57-4516
Internet
Staatliches Bauamt Passau (StBA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2472
94014 Passau
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbapa.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58443802138Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5017-01
Fax: +49 851 5017-1099
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Freyung-Grafenau am 10.06.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen