Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstraße 53

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-01

    Fax: +49 8031 392-9001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Markt Bruckmühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Gewerbepark BWB 29

    83052 Bruckmühl

    Postfachadresse

    Postfach 1149

    83044 Bruckmühl

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@bruckmuehl.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62108693521Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62108693521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8062 59-0

    Fax: +49 8062 59-9010

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Rosenheim (StBA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstr. 11

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100 365

    83003 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbaro.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69221621129Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 394-0

    Fax: +49 8031 394-1200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English