Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

    Fax: +49 8191 129-1011

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Große Kreisstadt Landsberg am Lech

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstr. 1

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 1653

    86886 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: stadt_ll@landsberg.de

    De-Mail: info@landsberg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18109001455Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8191 128-0

    Fax: +49 8191 128-180

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    Sprache: de

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    Staatliches Bauamt Weilheim (StBA WM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 39

    82362 Weilheim i.OB

    Postfachadresse

    Postfach 1662

    82356 Weilheim i.OB

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbawm.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05443823134Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 881 990-0

    Fax: +49 881 990-1000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English