Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
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Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1449
85555 Ebersberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
Internet
Gemeinde Anzing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 1
85646 Anzing
Kontakt
E-Mail: info@anzing.bayern.de
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Fax: +49 8121 4744-22
Internet
Staatliches Bauamt Rosenheim (StBA RO)
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 100 365
83003 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbaro.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69221621129Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 394-0
Fax: +49 8031 394-1200
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen