Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung
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    Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienst

    Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen; Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    ID: L100042_52639.-84443

    Beschreibung

    Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 1)LRA MN

    Adresse

    Hausanschrift

    Bad Wörishofer Str. 33
    87719 Mindelheim

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    87713 Mindelheim

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit des Empfangs unter (08261)995-0

    Mo       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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                 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

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    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de

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    Hausanschrift

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    Bad Wörishofer Str. 33
    87719 Mindelheim

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    und nach Vereinbarung

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    Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.01.2026

    Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 25.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English