Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

    Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.

     

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 1820

    97685 Bad Kissingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 801-0

    Fax: +49 971 801-3333

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English