Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

    Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.

     

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

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    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsplatz 2

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail an wohngeldbehoerde@fuerth.de möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr.

    Kontakt

    E-Mail: wohngeldbehoerde@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3473867109526Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1761

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    Internet

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 30.07.2024

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