Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail an wohngeldbehoerde@fuerth.de möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr.
Kontakt
E-Mail: wohngeldbehoerde@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3473867109526Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1761
Fax: +49 911 974-1764
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.01.2025
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 30.07.2024