Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06998201388Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9131 86-2692
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023