Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Inklusion
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Sozialamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7855220173483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-1487
Fax: +49 921 25-1305
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023