Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

    Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.

     

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    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - Soziale Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Sandstraße 36

    96049 Bamberg

    Postanschrift

    Untere Sandstraße 36

    96049 Bamberg

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8880572929441Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1193

    Fax: +49 951 87 8881181

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    Stadt Bamberg - Wohnraumförderung (50 II 5)

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    Hausanschrift

    Promenadestraße 2a

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Promenadestraße 2a

    96047 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4098649030517Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 951 87-1516

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English