Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Soziale Wohnraumförderung
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Hausanschrift
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Untere Sandstraße 36
96049 Bamberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8880572929441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1193
Fax: +49 951 87 8881181
Stadt Bamberg - Wohnraumförderung (50 II 5)
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Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
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E-Mail: wohnraumfoerderung@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4098649030517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87-1498
Fax: +49 951 87-1516
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023