Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Beschreibung
Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.
Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.
Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.
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Ansprechpartner
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9179 9490-599
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
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Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 4)
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Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
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E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Rechtsgrundlage(n)
- Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.02.2025