Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis
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    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Abgaber einer Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.

    Beschreibung

    Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

    Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

    Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Finanzamt SchweinfurtFA SW

    Adresse

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    Schrammstraße 3
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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64776741223Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 2911-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bayernweite Ergänzung

    Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

    Fristen

    Bayernweite Ergänzung

    keine

    Kosten

    Bayernweite Ergänzung

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 09.04.2026

    Stichwörter

    Betriebsstättenfinanzamt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, Lohnkonto, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Main employer, Main profession, marginal employment, Marginal employment, Mehrere Arbeitgeber, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Multiple employers, Multiple employment relationships, Nebenarbeitgeber, Nebenbeschäftigung, Nebenjob, Nebentätigkeit, Payroll account, Permanent establishment tax office, Secondary employer, Secondary employment, Second employment relationship, Second job, Steuerklasse VI, Tax class VI, Wage tax classification feature, Zweites Arbeitsverhältnis, Zweites Dienstverhältnis

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