Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Abgaber einer Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Beschreibung
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Finanzamt SchweinfurtFA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
Postanschrift
97420 Schweinfurt
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://www.finanzamt.bayern.de/Schweinfurt/Kontakt/E-Mail-KommunikationKontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64776741223Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 2911-0
Internet
Voraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Fristen
Bayernweite Ergänzung
keineKosten
Bayernweite Ergänzung
keineWeitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 09.04.2026
Stichwörter
Betriebsstättenfinanzamt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, Lohnkonto, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Main employer, Main profession, marginal employment, Marginal employment, Mehrere Arbeitgeber, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Multiple employers, Multiple employment relationships, Nebenarbeitgeber, Nebenbeschäftigung, Nebenjob, Nebentätigkeit, Payroll account, Permanent establishment tax office, Secondary employer, Secondary employment, Second employment relationship, Second job, Steuerklasse VI, Tax class VI, Wage tax classification feature, Zweites Arbeitsverhältnis, Zweites Dienstverhältnis