Betriebsaufgabe; Steuerliche Abmeldung
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Beschreibung
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer
- gewerblichen Tätigkeit,
- selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
- land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
- Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- Auflösung einer Körperschaft oder
- Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
Ansprechpartner
Finanzamt SchweinfurtFA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstraße 3
97421 Schweinfurt
Postanschrift
97420 Schweinfurt
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://www.finanzamt.bayern.de/Schweinfurt/Kontakt/E-Mail-KommunikationKontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64776741223Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 2911-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse
Voraussetzungen
- die endgültige Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit
- die schriftliche Mitteilung an das Finanzamt (formlos oder via ELSTER)
- für Gewerbetreibende zusätzlich die Abmeldung beim Gewerbeamt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen des Finanzamts (z.B. Versagung der steuerlichen Abmeldung) ist der Einspruch das richtige Mittel, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch eingelegt werden muss.
Verfahrensablauf
Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.
Fristen
Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 09.04.2026
Stichwörter
Aufgabe, Beendigung, Betriebsstätte, Finanzamt, Operating site, Relocation, Sale Company, Task, Tax office, Termination, Verkauf Unternehmen, Verlegung