Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung
    99102018120000

    Betriebsaufgabe; Steuerliche Abmeldung

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    • gewerblichen Tätigkeit,
    • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

    • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    • Auflösung einer Körperschaft oder
    • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

    In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

    Ansprechpartner

    Finanzamt SchweinfurtFA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstraße 3
    97421 Schweinfurt

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    97420 Schweinfurt

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktformular sicher: https://www.finanzamt.bayern.de/Schweinfurt/Kontakt/E-Mail-KommunikationKontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64776741223Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 2911-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

    Voraussetzungen

    • die endgültige Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit
    • die schriftliche Mitteilung an das Finanzamt (formlos oder via ELSTER)
    • für Gewerbetreibende zusätzlich die Abmeldung beim Gewerbeamt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Entscheidungen des Finanzamts (z.B. Versagung der steuerlichen Abmeldung) ist der Einspruch das richtige Mittel, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch eingelegt werden muss.

    Verfahrensablauf

    Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

    Fristen

    Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 09.04.2026

    Stichwörter

    Aufgabe, Beendigung, Betriebsstätte, Finanzamt, Operating site, Relocation, Sale Company, Task, Tax office, Termination, Verkauf Unternehmen, Verlegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English