Regionalkultur; Beantragung einer Förderung für Spielstätten historischer Heimatschauspiele

    Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von bzw. technische Einbauten in Spielstätten für  historische Heimatschauspiele (Veranstaltungs- und Probenräume sowie Freilichtbühnen). Ebenfalls gefördert wird der Erwerb eines Gebäudes einschließlich notwendiger Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn dadurch ein Neubau oder eine Erweiterung entbehrlich wird.

    Nicht gefördert werden rein örtlich wirkende Vorhaben ohne überregionalen Bezug.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn sie für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:

    • Baukosten einschließlich der Ausgaben für technische Einbauten in Spielstätten sowie Erwerbskosten gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR);
    • Personalausgaben, Sachausgaben, Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz, allgemeine Organisationskosten (i. H. v. bis zu 10% der übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben)

    Unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als fiktive Ausgaben anerkannt werden:

    • in Höhe von 12,15 Euro pro Stunde
    • bei besonderer fachlicher Qualifikation bis zu 24,30 Euro pro Stunde
    • maximal jedoch 25 Prozent der übrigen tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben

    Die Arbeitsleistungen müssen geeignet dokumentiert werden (z. B. durch Stundenlisten).

    Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

    • laufende Instandhaltungsmaßnahmen (Bauunterhalt),
    • ohnehin anfallende Ausgaben des Antragstellers, Ausgaben für kommunale Regiearbeiten
    • Aufwendungen für den Spielbetrieb, insbesondere Kostümausstattung, Requisiten und Kulissen, sowie für Vereinsarchive
    • nicht kassenwirksame Aufwendungen und Rücklagen.
    • in der Regel Ausgaben für multifunktionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen und Kulturzentren 
    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur

    ID: L100042_219429

    Beschreibung

    Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Sie benötigen einen Zugang für "Mein Unternehmenskonto" oder BayernID.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungLDBV

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrastr. 4
    80538 München

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    Postanschrift

    Alexandrastr. 4
    80538 München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00221054252Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00221054252Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2129-0

    Fax: +49 89 2129-1537

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Vollständig ausgefüllter Förderantrag über die digitale Antragsplattform
      • Projektbeschreibung
      • Projektplanung/-verlauf
      • Kosten- und Finanzierungsplan mit Betriebskostenprognose und Nachweis der künftigen Deckung der Betriebskosten
      • Planungsunterlagen und Kostenaufstellung nach DIN 276
      • Betriebskonzept

    Voraussetzungen

    • Die  Zuwendung beträgt mehr als 5.000 Euro.
    • Für Kommunen gilt eine Mindestzuwendung von mehr als 10.000 Euro.
    • Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können nachweisen, dass Sie diesen finanziell tragen können. 
    • Das Vorhaben hat einen überregionalen Wirkbereich.
    • Die Spielstätte dient zu mindestens 80 Prozent historischen Heimatschauspielen.
    • Bei Sanierungen erreichen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25 Prozent der Kosten eines vergleichbaren Neubaus (dies gilt nicht, wenn die Maßnahme durch ein Elementarschadenereignis veranlasst ist und die Zuwendung die Kosten betrifft, die nicht durch Versicherungsleistungen oder staatliche Hilfsleistungen abgedeckt werden).
    • Bei Sanierungen aufgrund von Elementarschadensfällen ist eine regional angemessene Absicherung von Elementarschäden vorhanden.

    Ausschlusskriterien:

    Eine Förderung ist ausgeschlossen, 

    • wenn für das Vorhaben eine Förderung durch die EU, den Bund, den Freistaat Bayern oder ein anderes Land möglich ist (vorrangige Förderung).
    • wenn das Vorhaben vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt
    • wenn das Vorhaben vor Bewilligung bereits begonnen wurde

    Eine gleichzeitige Förderung aus Mitteln des Förderprogramms Regionalkultur und aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich nicht zulässig.

    Eine Ausnahme ist nur möglich,

    • wenn das Vorhaben besonders herausragend ist,
    • die Finanzierung anderweitig nicht gesichert werden kann und ohne die zusätzliche Förderung die Durchführung gefährdet wäre. In diesem Fall ist die Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine Angaben

    Verfahrensablauf

    1. Beratung

    Vor der Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Bewilligungsbehörde geführt werden.

    2. Antrag stellen

    Sie reichen Ihren Förderantrag digital über die Antragsplattform des Staatsministeriums ein, siehe Online-Dienst. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

    3. Prüfung und Bewilligung

    • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird die Förderung durch schriftlichen oder elektronischen Zuwendungsbescheid bewilligt. 
    • Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahre. 
    • Eine Weitergabe der bewilligten Fördermittel an Dritte ist nicht zulässig.

    4. Auszahlung

    • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Antrag. Die Mittel können in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. 
    • Es dürfen nur Beträge ausgezahlt werden, die voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.

    5. Verwendungsnachweis

    • Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie innerhalb von sechs Monaten einen Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einreichen. 
    • Bei verspäteter Vorlage kann der Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen werden. Bei kleineren Förderbeträgen gelten vereinfachte Nachweisregelungen nach Art. 44a BayHO. 
    • Die Antrags- und Bewilligungsunterlagen sowie Belege sind fünf Jahre aufzubewahren. 
    • Die Bewilligungsbehörde und der Bayerische Oberste Rechnungshof sind berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen.
    • Die Bewilligungsbehörde kann zudem jährliche Zwischennachweise verlangen.

    (Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.)

    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 27.03.2026

    Stichwörter

    Bau, Bauvorhaben, Heimat, Investition, Schauspiel, Spielstätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English