Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich
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    Ausländische Hochschulabschlüsse; Beantragung einer Zeugnisbewertung

    Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten diesen zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt in das deutsche Bildungssystem einstufen lassen? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

    Beschreibung

    Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird.

    Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.

    Die Zeugnisbewertung enthält Angaben zum Hochschulabschluss, zum Studiengang, zur Hochschule sowie zur Art und Dauer des Studiums und bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang im jeweiligen Herkunftsland. Zudem wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.

    Die Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung. Sie berechtigt nicht zur Umwandlung ausländischer Grade in deutsche akademische Grade und Titel. Sie berechtigt auch nicht zur Arbeit in einem reglementierten Beruf und ersetzt nicht die hierfür erforderliche Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation.

    Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.

    Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule weiterstudieren oder promovieren, wenden Sie sich bitte an direkt an die jeweilige Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.

    Online-Dienst

    Zeugnisbewertung

    ID: L100042_219427

    Beschreibung

    Sie können die Zeugnisbewertung direkt online beantragen. Hierfür müssen Sie sich mit Ihrer BundID anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 157
    53117 Bonn

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 2240
    53012 Bonn

    Kontakt

    E-Mail: zabservice@kmk.org

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7677981881278Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 228 501-664

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorab-Check - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

      Welche Unterlagen erforderlich sind, unterscheidet sich je nach Herkunftsland und Hochschulabschluss. Über den Vorab-Check können Sie ermitteln, welche Dokumente Sie einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen eine abgeschlossene Hochschulausbildung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie erstellen ein Konto auf der ZAB-Website; hierfür ist ein Konto bei BundID erforderlich.
    • Prüfen Sie über den Vorab-Check auf der Website der ZAB, welche Unterlagen erforderlich sind.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch.
    • Nach der Antragstellung können Sie die Gebühren direkt online bezahlen.
    • Sobald alle Dokumente für den Antrag vorliegen und die Gebühr vollständig bezahlt ist, wird Ihr Antrag bearbeitet.
    • Sie werden per E-Mail und über eine Nachricht in Ihrem Konto informiert, wenn die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Eine längere Bearbeitungsdauer aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens ist möglich.

    Kosten

    Die Zeugnisbewertung kostet 208 EUR.

    Eine Ersatzbescheinigung für eine bereits ausgestellte Zeugnisbewertung kostet 104 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zeugnisbewertung eignet sich für nicht reglementierte Berufe vor allem zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.

    Möchten Sie studieren, wenden Sie sich bitte an die Hochschule, bei der Sie ihr Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English