Ausländische Hochschulabschlüsse; Beantragung einer Zeugnisbewertung
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten diesen zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt in das deutsche Bildungssystem einstufen lassen? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Beschreibung
Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird.
Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.
Die Zeugnisbewertung enthält Angaben zum Hochschulabschluss, zum Studiengang, zur Hochschule sowie zur Art und Dauer des Studiums und bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang im jeweiligen Herkunftsland. Zudem wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.
Die Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung. Sie berechtigt nicht zur Umwandlung ausländischer Grade in deutsche akademische Grade und Titel. Sie berechtigt auch nicht zur Arbeit in einem reglementierten Beruf und ersetzt nicht die hierfür erforderliche Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.
Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule weiterstudieren oder promovieren, wenden Sie sich bitte an direkt an die jeweilige Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Online-Dienst
Zeugnisbewertung
Beschreibung
Sie können die Zeugnisbewertung direkt online beantragen. Hierfür müssen Sie sich mit Ihrer BundID anmelden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Adresse
Hausanschrift
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Postanschrift
Postfach 2240
53012 Bonn
Kontakt
E-Mail: zabservice@kmk.org
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7677981881278Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 228 501-664
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vorab-Check - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Welche Unterlagen erforderlich sind, unterscheidet sich je nach Herkunftsland und Hochschulabschluss. Über den Vorab-Check können Sie ermitteln, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Voraussetzungen
Sie benötigen eine abgeschlossene Hochschulausbildung.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie erstellen ein Konto auf der ZAB-Website; hierfür ist ein Konto bei BundID erforderlich.
- Prüfen Sie über den Vorab-Check auf der Website der ZAB, welche Unterlagen erforderlich sind.
- Füllen Sie das Antragsformular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch.
- Nach der Antragstellung können Sie die Gebühren direkt online bezahlen.
- Sobald alle Dokumente für den Antrag vorliegen und die Gebühr vollständig bezahlt ist, wird Ihr Antrag bearbeitet.
- Sie werden per E-Mail und über eine Nachricht in Ihrem Konto informiert, wenn die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Eine längere Bearbeitungsdauer aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens ist möglich.
Kosten
Die Zeugnisbewertung kostet 208 EUR.
Eine Ersatzbescheinigung für eine bereits ausgestellte Zeugnisbewertung kostet 104 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zeugnisbewertung eignet sich für nicht reglementierte Berufe vor allem zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.
Möchten Sie studieren, wenden Sie sich bitte an die Hochschule, bei der Sie ihr Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 27.03.2026