Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

    Beschreibung

    Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

    Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

    Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Stadtbergen - Infothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Stadtweg 2

    86391 Stadtbergen

    Postanschrift

    Oberer Stadtweg 2

    86391 Stadtbergen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6614999399480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 2438-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

    Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024

    Stichwörter

    Angebotseröffnung, Submission

    Sprachversion

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