Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

    Beschreibung

    Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

    Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

    Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Neunkirchen a.Brand - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 2-4

    91077 Neunkirchen a.Brand

    Postanschrift

    Klosterhof 2-4

    91077 Neunkirchen a.Brand

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@neunkirchen-am-brand.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/013850875820Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9134 705-0

    Fax: +49 9134 705-80

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

    Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024

    Stichwörter

    Angebotseröffnung, Submission

    Sprachversion

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