Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
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Ansprechpartner
Gemeinde Gräfelfing - Sachgebiet 4 - Vergabewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ruffiniallee 2
82166 Gräfelfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vergabe@graefelfing.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8429984944511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 8582-0
Fax: +49 89 8582-88
Gemeinde Hohenbrunn - Sachgebiet 3.1 - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:
Montag und Donnerstag: ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hohenbrunn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5722089227526Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8102 800-0
Fax: +49 8102 800-900
Internet
Gemeinde Hohenbrunn - Sachgebiet 4.4 - Projektsteuerung und Bautechnik
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:
Montag und Donnerstag: ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bautechnik@hohenbrunn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5839533666526Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8102 800-0
Fax: +49 8102 800-900
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen BereichBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
Rechtsbehelf
Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten
Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.09.2023
Stichwörter
Angebotseröffnung, Submission