Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

    Beschreibung

    Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

    Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

    Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gräfelfing - Sachgebiet 4 - Vergabewesen

    Adresse

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    Ruffiniallee 2

    82166 Gräfelfing

    Postanschrift

    Ruffiniallee 2

    82166 Gräfelfing

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: vergabe@graefelfing.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8429984944511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 8582-0

    Fax: +49 89 8582-88

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    Gemeinde Hohenbrunn - Sachgebiet 3.1 - Finanzverwaltung

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    Pfarrer-Wenk-Platz 1

    85662 Hohenbrunn

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    Pfarrer-Wenk-Platz 1

    85662 Hohenbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

    Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hohenbrunn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5722089227526Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8102 800-0

    Fax: +49 8102 800-900

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    Gemeinde Hohenbrunn - Sachgebiet 4.4 - Projektsteuerung und Bautechnik

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    Pfarrer-Wenk-Platz 1

    85662 Hohenbrunn

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    Pfarrer-Wenk-Platz 1

    85662 Hohenbrunn

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

    Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bautechnik@hohenbrunn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5839533666526Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

    Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.09.2023

    Stichwörter

    Angebotseröffnung, Submission

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English