Tierschutz; Anordnung

    Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.

    Beschreibung

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anordnen, dass

    • der Halter erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG umsetzt,
    • Tiere dem Halter fortgenommen und bis zur Verbesserung der Haltungsbedingungen auf dessen Kosten anderweitig untergebracht werden,
    • Tiere veräußert werden,
    • Tiere auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden,
    • keine Tiere oder keine Tiere einer bestimmten Art mehr gehalten oder betreut werden dürfen,
      das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig gemacht wird,
    • Tierversuche eingestellt werden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA AIC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Postanschrift

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    ! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !

    Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:

    Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.

    Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91553748389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91553748389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8251 92-0

    Fax: +49 8251 92-371

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Stichwörter

    Gefährliche Tiere, Kampfhunde, Tierschutzrechtliche Anordnung

    Sprachversion

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