Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

    Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

    Ansprechpartner

    Stadt Mindelheim - Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 27

    87719 Mindelheim

    Postanschrift

    Maximilianstr. 26

    87719 Mindelheim

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    Di 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@mindelheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/189737716864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8261 9915-863

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    Stadt Mindelheim - Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Standort 2)

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    Maximilianstraße 26

    87719 Mindelheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@mindelheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/189737716864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden, Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen, Unbewohnbarkeitserkärung, Wohnmissstände

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