Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

    Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Postanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: dieter.gumpinger@vg-krumbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300400808941Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0

    Fax: +49 8282 88996-22

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden, Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen, Unbewohnbarkeitserkärung, Wohnmissstände

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English