Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

    Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

    Ansprechpartner

    Stadt Alzenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanauer Straße 1

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Hanauer Str. 1

    63755 Alzenau

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bauaufsicht: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: Sa 10:00 - 13:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: alzenau@alzenau.de

    De-Mail: hauptamt@alzenau.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57775740439Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57775740439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6023 502-0

    Fax: +49 6023 502-188

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden, Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen, Unbewohnbarkeitserkärung, Wohnmissstände

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English