Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

    Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

    Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 77

    95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 77

    95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@badberneck.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=27553496444Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27553496444Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9273 89-0

    Fax: +49 9273 89-36

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Überwachung des baulichen Zustands von Gebäuden, Überwachung des baulichen Zustands von Wohnungen, Unbewohnbarkeitserkärung, Wohnmissstände

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English