Wohnungssuche; Unterstützung
Beschreibung
Wohnungssuchende brauchen aus unterschiedlichen Gründen oft eine Unterstützung, um auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu erhalten.
Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden können diese Wohnungssuchenden beraten und ggf. auch dabei unterstützen, eine geförderte Wohnung zu erhalten oder eine von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Privatvermieter angebotene Wohnung vermittelt zu bekommen.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein oder zu Sozialmietwohnungen finden Sie unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Landratsamt Roth (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91152 Roth
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landratsamt-roth.de
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Telefon Festnetz: +49 9171 81-0
Fax: +49 9171 81-1328
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 26.11.2024
Stichwörter
Wohnraumvermittlung, Wohnungssuchende, Wohnungssuchender