Wohnungssuche; Unterstützung

    Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.

    Beschreibung

    Wohnungssuchende brauchen aus unterschiedlichen Gründen oft eine Unterstützung, um auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu erhalten.

    Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden können diese Wohnungssuchenden beraten und ggf. auch dabei unterstützen, eine geförderte Wohnung zu erhalten oder eine von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Privatvermieter angebotene Wohnung vermittelt zu bekommen.

    Informationen zum Wohnberechtigungsschein oder zu Sozialmietwohnungen finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinbergweg 1

    91154 Roth

    Postanschrift

    91152 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00775789429Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775789429Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-0

    Fax: +49 9171 81-1328

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Wohnraumvermittlung, Wohnungssuchende, Wohnungssuchender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English