Wohnungssuche; Unterstützung

    Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.

    Beschreibung

    Wohnungssuchende brauchen aus unterschiedlichen Gründen oft eine Unterstützung, um auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu erhalten.

    Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden können diese Wohnungssuchenden beraten und ggf. auch dabei unterstützen, eine geförderte Wohnung zu erhalten oder eine von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Privatvermieter angebotene Wohnung vermittelt zu bekommen.

    Informationen zum Wohnberechtigungsschein oder zu Sozialmietwohnungen finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Feuchtwangen - BürgerAmt / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    91555 Feuchtwangen

    Postfachadresse

    Postfach 1257

    91552 Feuchtwangen

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@feuchtwangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9024723121117Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9852 904-0

    Fax: +49 9852 904-220

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 11.12.2023

    Stichwörter

    Wohnraumvermittlung, Wohnungssuchende, Wohnungssuchender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English