Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Offingen - Stabsstellen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 19
89362 Offingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung:
- Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/986287579986Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8224 9697-0
Fax: +49 8224 9697-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023