Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Hinweise für Sonstiges (095760151000): Ergänzung: Markt Wendelstein
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Wendelstein - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schwabacher Straße 8
90530 Wendelstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5457648967517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9129 401-0
Fax: +49 9129 401-206
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (095760151000): Ergänzung: Markt Wendelstein
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023
Hinweise für Sonstiges (095760151000): Ergänzung: Markt Wendelstein
Fachlich freigegeben durch Markt Wendelstein am 04.04.2024