Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
97215 Uffenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@uffenheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=31218387827Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31218387827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9842 207-0
Fax: +49 9842 207-32
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023