Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.
Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-hesselberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93774088795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9835 9791-0
Fax: +49 9835 9791-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023