Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechzeiten am Nachmittag und Termine nur vorheriger Vereinbarung.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457500786118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 404-310
Fax: +49 9861 404-309
Internet
Voraussetzungen
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber am 11.03.2024