Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

    Beschreibung

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

    Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Die Stadt Rothenburg gewährt keine Zinszuschüsse und Wohnungsbaudarlehen. Die Stadt gewährt jedoch einen Zuschuss beim Erwerb eines städtischen Grundstückes für Familien.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Sprechzeiten am Nachmittag und Termine nur vorheriger Vereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457500786118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-310

    Fax: +49 9861 404-309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Familien, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinstehende erhalten beim Kauf eines Baugrundstückes von der Stadt Rothenburg o.d.T. für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen einmaligen Zuschuss von 2.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English