Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wbf@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8088645600524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-3340
Fax: +49 911 974-3302
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023