Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

    Beschreibung

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

    Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hirschenstraße 2

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wbf@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8088645600524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-3340

    Fax: +49 911 974-3302

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English