Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pettstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@pettstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0
Fax: +49 9502 4906-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023