Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1
92703 Krummennaab
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@krummennaab.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48107391802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48107391802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9682 9211-0
Fax: +49 9682 9211-99
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023