Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Pielenhofen: Di 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-pielenhofen-wolfsegg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=158879610200Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/158879610200Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9409 8510-0
Fax: +49 9409 8510-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023