Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Um unnötige Wartezeiten für unsere Bürger zu vermeiden bzw. zu verkürzen, erledigen wir zeitintensive Anliegen für Sie im Rathaus in Falkenstein außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 09462/9422-0. Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Services!
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-falkenstein.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23329670790Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23329670790Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9462 9422-0
Fax: +49 9462 9422-19
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023