Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

    Beschreibung

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

    Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Regensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 1

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110643

    93019 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 507-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English